Seediensttauglichkeit

Benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Seediensttauglichkeit und eine der folgenden Untersuchungen?

Dazu bieten wir an:

  • Deutsche Seediensttauglichkeit
  • Italienische Seediensttauglichkeit und Aufstiegsuntersuchung
  • Tauglichkeitsuntersuchung für Sportbootführerscheine Motor- und Segeln
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Taucher nach GTÜM
  • we speak english

 

Eine berufliche Tätigkeit auf einem Seeschiff oder auf einer Bohrinsel übt eine große Faszination aus: weltweites Reisen, das Kennenlernen anderer Weltregionen und Kulturen und die Erweiterung von Fremdsprachen-Kenntnissen sind nur einige der verlockenden Anreize. Nicht zuletzt ist eine Beschäftigung auf Bohrinseln und Seeschiffen finanziell häufig sehr lukrativ.

Auf einem Seeschiff oder auf Offshore-Anlagen kann auf Dauer aber nur bestehen, wer über seine Fachkompetenz hinaus teamfähig ist und soziale Kompetenz beweist. Vor allem jedoch ist die Arbeit auf Seeschiffen und Bohrinseln sowohl körperlich als auch psychisch mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Lange Seereisen führen durch verschiedene Klimazonen und sind damit körperlich oft sehr anstrengend. Weit entfernt vom Festland steht medizinische Versorgung auf hoher See häufig über jeweils mehrere Tage nur eingeschränkt zur Verfügung.

Im Interesse der einzelnen Besatzungsmitglieder und auch der Einsatzbereitschaft eines Schiffes ist es daher besonders wichtig, die Gesundheit der Seeleute zu schützen. Wenn Sie auf einem Seeschiff arbeiten möchten, dann benötigen Sie daher ein Seediensttauglichkeitszeugnis.



Seediensttauglich ist, wer

  • aufgrund seines Gesundheitszustandes „für die Tätigkeit an Bord von Schiffen geeignet und hinreichend widerstandsfähig ist“ und
  • zudem den besonderen Anforderungen entspricht, die mit der vorgesehenen konkreten Tätigkeit auf dem Seeschiff verbunden sind.


    Seeleute müssen ihre Bordverwendungsfähigkeit in regelmäßigen Zeitabständen durch eine Seediensttauglichkeitsprüfung von einem dafür zugelassenen Arzt überprüfen lassen.
    a.) Die Gültigkeitsdauer eines Seediensttauglichkeitszeugnisses ist grundsätzlich auf zwei Jahre befristet, bei jugendlichen Besatzungsmitgliedern auf ein Jahr.
    b.) Der die Seediensttauglichkeit prüfende Arzt kann aber auch eine kürzere Geltungsdauer des Zeugnisses festlegen, wenn zum Beispiel das Vorliegen der Seediensttauglichkeit nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt absehbar ist.

    Auch wer eine Beschäftigung auf einer Bohrinsel anstrebt, der muss seinem Arbeitgeber in aller Regel ein ärztliches Attest vorlegen, das die gesundheitliche Eignung bescheinigt.

Seediensttauglichkeitprüfung

Die Seetauglichkeitsprüfung umfasst eine gründliche körperliche Untersuchung. Die Inhalte einer Seetauglichkeitsprüfung hat der Gesetzgeber detailliert in Anlage 2 der Maritime-Medizin-Verordnung zu § 4 Absatz 1 des Seearbeitsgesetzes festgelegt.

Der Arzt berücksichtigt auch Vorerkrankungen, über die der Bewerber für eine Tätigkeit auf einem Seeschiff in einem Fragebogen Auskunft geben muss. Hat die zu untersuchende Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet („Jugendlicher“), so muss der Fragebogen vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und mitunterschrieben werden. Zudem ist der Fragebogen dem die Seetauglichkeitsprüfung durchführenden Arzt bei Jugendlichen vor der Untersuchung vorzulegen.

Zu einer umfassenden körperlichen Untersuchung im Rahmen einer Seetauglichkeitsprüfung gehören insbesondere

  • eine Ganzkörperuntersuchung – einschließlich Messung von Blutdruck, Herzfrequenz, Körpergröße und Körpergewicht sowie Feststellung des Body-Mass-Index,
  • eine Urin-Untersuchung,
  • die Prüfung des Hörvermögens,
  • ein Sehtest, um die Sehschärfe festzustellen; geprüft werden:
    • Nahsicht und Fernsicht,
    • eine mögliche Einschränkung des Gesichtsfelds,
    • das Sehvermögen bei Dunkelheit und Dämmerung.
    In Zweifelsfällen ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Außerdem untersucht der Arzt die körperliche Leistungsfähigkeit. Stellt er Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit fest, so werden weitere Test durchgeführt.

Für die Zulassung zu bestimmten Tätigkeiten auf einem Seeschiff fordert der Gesetzgeber ergänzende Untersuchungen:

  • Bei beabsichtigter Beschäftigung im Decksdienst oder im Elektrotechnischen Dienst wird auch eine Farbsinnprüfung (anhand von Farbtafeln) durchgeführt.
  • Bei einer Tätigkeit als Küchen- und Bedienungspersonal erfolgt eine Stuhluntersuchung auf bestimmte Bakterien (Shigellen und Salmonellen).

    Der seeärztliche Dienst kann zusätzliche Untersuchungen anordnen:

  • eine Röntgenuntersuchung des Brustkorbs (Thorax) und
  • eine Laboruntersuchung des Bluts.
  • einen Rachenabstrich und Stuhlprobe bei „foodhandlern“, vorab bitte durchzuführen nach Vorgaben Ihrer Reederei

Die Seediensttauglichkeitsprüfung darf nur von einem von der Berufsgenossenschaft Verkehr zugelassenen, besonders qualifizierten Arzt durchgeführt werden.

Kontakt & Informationen

Dr. med. Bernhard Franke, Facharzt für Allgemeinmedizin mit langjähriger Erfahrung in der Anästhesie- und Notfallmedizin wurde von der Berufsgenossenschaft Verkehr für die Durchführung von Seediensttauglichkeitsprüfungen zugelassen. Dr. Franke verfügt über jahrelange Auslandserfahrungen in England und Spanien und war nahezu zehn Jahre mehrfach als leitender Schiffsarzt auf AIDA-Schiffen tätig.

Unsere Praxis, in der die Seetauglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, befindet sich in Marbach am Neckar. Die Praxis führt Seetauglichkeitsprüfungen für den gesamtdeutschen-, speziell auch süddeutschen Raum durch.

Die Praxis ist sehr gut zu erreichen im süddeutschen Raum über A81 oder A8 (von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Österreich und der Schweiz)
Einen kurzen Fußweg von der Praxis entfernt befindet sich der S-Bahn-Anschluss, Fahrzeit bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof 25 Min.
Selbstverständlich sind sämtliche Bewerber willkommen.

Dazu wichtige links:

Zugelassene Ärzte — Startseite (deutsche-flagge.de)

Seediensttauglichkeit — Startseite (deutsche-flagge.de)

Fragebogen deutsche Seediensttauglichkeit

Online Terminservice


Wir bieten Ihnen die italienische und die deutsche Aufstiegs- und Seediensttauglichkeitsuntersuchung an. Wenn es terminlich möglich und sinnvoll ist, können beide Prüfungen im Rahmen eines einzigen Termins in unserer Praxis vorgenommen werden.

Wenn Sie sich zu einer Seetauglichkeitsprüfung in unserer Praxis anmelden möchten, dann nehmen Sie am besten unter der Telefonnummer 07144/5137 oder per e-mail   info@seediensttauglichkeit.com   Kontakt zu uns auf.

Die einfachste Möglichkeit ist jedoch über den online Terminservice unserer Praxis einen Termin zu vereinbaren. Bitte tragen Sie sich hierzu über den oben genannten link in einen freien Block ein.

Bitte bestätigen Sie den vereinbarten Termin anschließend umgehend per E-Mail. Damit gilt der Termin als verbindlich vereinbart. Die Abrechnung erfolgt in bar. Eine Kartenzahlung ist leider nicht möglich
Gerne können Sie bei uns außerdem die Tauglichkeitsprüfung für Boots- und Segelbootsführerscheine absolvieren. Sollten Sie eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Anfänger oder Fortgeschrittene nach GTÜM benötigen, so vereinbaren Sie dazu einen Termin unter oben genannter Telefonnummer. Dr. med. Franke ist bei der GTÜM zugelassen.

Bitte bringen Sie für all diese Untersuchungen Ihren Ausweis, Impfpass, Bestätigung Ihrer Reederei zur Kostenübernahme, Ihre BG-Nummer, falls Sie angeheuert sind und ärztliche Vorbefunde über etwaige gravierende Vorerkrankungen mit. Dazu bitte die Kostenübernahmerklärung der Reederei und Anamnesebogen für berufliche Seefahrer ausfüllen.
 
Wichtig für alle Seefahrer bei AIDA:
ab 1.1.2024 verlangt die italienische Reederei eine gültige Windpocken Impfung oder einen positiven Nachweis für eine bestehende Immunität.
Bitte lassen Sie sich diese Impfung vor der italienischen Aufstiegsuntersuchung von Ihrem Hausarzt verabreichen oder bringen Sie einen positiven Immunitätsnachweis mit.
Für foodhandler gilt zusätzlich, dass eine Typhus-Impfung bescheinigt vorgelegt werden muss.
 
 
Und noch einmal:
bitte bringen Sie für alle Ihre Tätigkeiten als „foodhandler“ auf dem Schiff eine negative Bescheinigung einer Stuhlprobe für Salmonellen und Shigellen mit.
Diese erhalten Sie ganz einfach bei Ihrem Hausarzt und muss unbedingt bei der Untersuchung vorgelegt werden.
Dies gilt auch für Crewmitglieder bei TUI cruises oder sea chefs GmbH.
Weitere Erläuterungen erfahren Sie über Ihre Reederei
Ohne diese Bescheinigung kann ein Zeugnis inclusive „foodhandling“ nicht ausgestellt werden.
 
 
 
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!