Benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Seediensttauglichkeit und eine der folgenden Untersuchungen?
Dazu bieten wir an:
- Deutsche Seediensttauglichkeit
- Italienische Seediensttauglichkeit und Aufstiegsuntersuchung
- Tauglichkeitsuntersuchung für Sportbootführerscheine Motor- und Segeln
- Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Taucher nach GTÜM
- we speak english
Eine berufliche Tätigkeit auf einem Seeschiff oder auf einer Bohrinsel übt eine große Faszination aus: weltweites Reisen, das Kennenlernen anderer Weltregionen und Kulturen und die Erweiterung von Fremdsprachen-Kenntnissen sind nur einige der verlockenden Anreize. Nicht zuletzt ist eine Beschäftigung auf Bohrinseln und Seeschiffen finanziell häufig sehr lukrativ.
Auf einem Seeschiff oder auf Offshore-Anlagen kann auf Dauer aber nur bestehen, wer über seine Fachkompetenz hinaus teamfähig ist und soziale Kompetenz beweist. Vor allem jedoch ist die Arbeit auf Seeschiffen und Bohrinseln sowohl körperlich als auch psychisch mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Lange Seereisen führen durch verschiedene Klimazonen und sind damit körperlich oft sehr anstrengend. Weit entfernt vom Festland steht medizinische Versorgung auf hoher See häufig über jeweils mehrere Tage nur eingeschränkt zur Verfügung.
Im Interesse der einzelnen Besatzungsmitglieder und auch der Einsatzbereitschaft eines Schiffes ist es daher besonders wichtig, die Gesundheit der Seeleute zu schützen. Wenn Sie auf einem Seeschiff arbeiten möchten, dann benötigen Sie daher ein Seediensttauglichkeitszeugnis.
Seediensttauglich ist, wer
- aufgrund seines Gesundheitszustandes „für die Tätigkeit an Bord von Schiffen geeignet und hinreichend widerstandsfähig ist“ und
- zudem den besonderen Anforderungen entspricht, die mit der vorgesehenen konkreten Tätigkeit auf dem Seeschiff verbunden sind.
Seeleute müssen ihre Bordverwendungsfähigkeit in regelmäßigen Zeitabständen durch eine Seediensttauglichkeitsprüfung von einem dafür zugelassenen Arzt überprüfen lassen.
a.) Die Gültigkeitsdauer eines Seediensttauglichkeitszeugnisses ist grundsätzlich auf zwei Jahre befristet, bei jugendlichen Besatzungsmitgliedern auf ein Jahr.
b.) Der die Seediensttauglichkeit prüfende Arzt kann aber auch eine kürzere Geltungsdauer des Zeugnisses festlegen, wenn zum Beispiel das Vorliegen der Seediensttauglichkeit nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt absehbar ist.
Auch wer eine Beschäftigung auf einer Bohrinsel anstrebt, der muss seinem Arbeitgeber in aller Regel ein ärztliches Attest vorlegen, das die gesundheitliche Eignung bescheinigt.